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Baurecht für Kaufleute - Abrechnung, Mahnung, Inverzugsetzung, Zinsen, Skonti, Sicherheiten
Termin / Ort | 16.11.2017 I 09:00 - 16:00 Uhr I Leipzig |
Zielstellung | Der wirtschaftliche Erfolg des Bauunternehmens hängt nicht allein von seinen technischen, sondern auch von seinen kaufmännischen Kompetenzen ab. Dabei stellen sich den Kaufleuten immer wieder rechtliche Fragen zu den typischen Themenkomplexen Abrechnung, Fälligkeit, Mahnwesen (1., 2., 3. Mahnung als Negativbeispiel), Fristsetzungen, Leistungseinstellung bei Nichtzahlung, dem Umgang mit Sicherheiten und der Verjährung.
Darauf werden wir anhand konkreter Beispiele aus der Praxis eingehen. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, Forderungen richtig und prüffähig abzurechnen, die Einhaltung von Zahlungsfristen zu kontrollieren, ausstehende Zahlungen anzumahnen und Verjährungsfristen richtig zu berechnen und einzuhalten.
Daneben erlernen sie den sinnvollen Umgang mit den verschiedenen Sicherheiten des BGB und der VOB/B und die richtige Geltendmachung von berechtigten Leistungsverweigerungsrechten und Herausgabeansprüchen für alle Arten von Sicherheiten.
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Inhalt | Abrechnung und Zahlung beim BGB-Vertrag
- Bauvertrag nach §§ 631 ff. BGB
- Fälligkeit des Werklohnanspruches nach § 641 BGB – insbesondere Durchgriffsfälligkeit
- Zahlungsverzug und Verzugszinsen §§ 286, 288 BGB
- Mahnung und Fristsetzung
- Skonti – vertragliche Vereinbarungen, rechtliche Voraussetzungen, Fristberechnung
Abrechnung und Zahlung beim VOB/B-Vertrag
- Anforderungen an eine prüffähige Abrechnung nach § 14 VOB/B
- Abschlagsrechnung, (Teil-) Schlussrechnung
- Exkurs: Selbstaufstellung der Rechnung durch den AG
- Zahlungsfristen der VOB/B gemäß § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B
- Zahlungsverzug und Verzugszinsen § 16 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 VOB/B
- Mahnung und Fristsetzung
- Einstellung der Arbeiten bei Zahlungsverzug § 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B
- Schlusszahlungsfalle des § 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 VOB/B
- Vorbehalt
- Vorbehaltsbegründung
Sicherheiten
- Arten der Sicherheit §§ 232 - 240 BGB
- Sicherungshypothek am Grundstück des Bestellers § 648 BGB
- Bauhandwerkersicherung gemäß § 648 a BGB
- Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B
- Herausgabe von Sicherheiten, insbesondere Bürgschaften
- Geltendmachung von Avalzinsen bei verspäteter Herausgabe
Verjährung
- Verjährung von Forderungen nach § 195 BGB
- Exkurs: Lieferantenforderungen und Gegenansprüche
- Verjährung von Mängelrechten nach § 634 a BGB und § 13 Abs. 4 und 5 VOB/B
- Quasi-Neubeginn der Verjährung durch schriftliche Mängelanzeige gemäß § 13 Abs. 5 Nr.1 VOB/B
- unterschiedliche Verjährung von Mängelrechten und Bürgschaftsrechten
- Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen und durch Rechtsverfolgung
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Teilnehmerkreis | Buchhalter, kfm. Führungskräfte, kfm. Mitarbeiter aus Bauunternehmen |
Teilnehmergebühr | 300,- € / 225,- €*Die mit einem Stern (*) gekennzeichnete
Teilnehmergebühr gilt für Mitgliedsunternehmen folgender Institution/en: - Sächsischer Baugewerbeverband e. V.
- Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V.
schließen (inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke) |
Veranstaltungsort | Bauakademie Sachsen Standort Leipzig Heiterblickstraße 35 04347 Leipzig |
RAin Claudia WildeckFachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rübartsch Rechtsanwälte
Frau Wildeck ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Seit Beginn ihrer Anwaltstätigkeit im Jahr 2003 ist sie schwerpunktmäßig, seit 2010 nahezu ausschließlich auf den Gebieten des Bau- und Architektenrechts tätig. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die baubegleitende Rechtsberatung bei Großprojekten im Infrastruktur-, Verkehrswege- und Hochbau, als auch die außergerichtliche und prozessuale Vertretung von Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren vor Gericht, gegenüber Behörden und anderen am Bau Beteiligten. Frau Wildeck ist Referentin verschiedener Seminare.